Elektroauto
Unter einem Elektroauto versteht das Elektromobilitätsgesetz drei Arten von Fahrzeugarten:
1. BEV: reine Batterieelektrofahrzeuge
2. PHEV: aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybrid)
3. FCEV: Brennstoffzellenfahrzeuge
Unter einem Elektroauto versteht das Elektromobilitätsgesetz drei Arten von Fahrzeugarten:
1. BEV: reine Batterieelektrofahrzeuge
2. PHEV: aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybrid)
3. FCEV: Brennstoffzellenfahrzeuge