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Zusätzliche Förderung der Ladeinfrastruktur bis Ende 2021:
300 Millionen Euro vom BMVI!
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weitere 300 Millionen Euro zur Erstellung von Ladeinfrastuktur 11 kW oder 50 KW Schnelllader zur Verfügung.
Sofern Sie Interesse haben, schreiben Sie an:
info@e-motion.world
Die e-motion.world GmbH unterstützt Ladeinfrastruktur dort, wo Fahrzeuge abgestellt werden, wo sie im Alltag gebraucht wird, nämlich „vor Ort“ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbädern. Das stellt nun auch Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur, „damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder zu Hause noch beim Arbeitgeber laden können“.
Auch Johannes Pallasch bestätigt, dass das neue Förderprogramm die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems unterstreicht. „Kommunale als auch KMU kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort“.
Durch das Aufstellen von Ladeinfrastruktur vor Ort steigern Unternehmen deren Attraktivität für Kunden und Arbeitnehmer signifikant! Der Wettbewerbsvorteil wird heute nicht mehr unterschätzt.
Die Förderung gilt von
- 12. April bis 31. Dezember 2021. Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur können in dieser Zeit eingereicht werden.
- Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip
WER kommt in den Genuss:
- KMU, kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes
WAS wird gefördert:
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Normalladeinfrastruktur AC & DC, 11 kW bis 22 kW mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt, inkl. Anschluss an Niederspannung, Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort.
- Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich, der maximale Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss.
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Die Abgabe von Ökostrom ist verpflichtend.
- Der Aufbau der Ladeinfrastruktur muss erfolgt sein bis zum 31.12.2022.
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie: https://lnkd.in/eF6-S8c
Pressemitteilung des BMVI: https://lnkd.in/eg8hPTw
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