Steuererleichterungen und Förderungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge werden durch die aktuellen Förderungen als Dienstwagen immer beliebter. Befragte Arbeitnehmer (FiWa-Fahrer) und Selbstständige ziehen als nächsten Firmenwagen, bzw. Dienstfahrzeug, ein Hybrid- oder Elektroauto in Betracht.

Daher empfiehlt es sich, auch über die Abrechnung des Ladestroms nachzudenken, gerade, wenn der FiWa nicht am Arbeitsplatz sondern auch zu Hause geladen werden soll.

Folgende Abrechnungsmöglichkeiten des privaten Ladestroms für Dienstwagen gilt es abzuwägen:

  • Pauschale monatliche Abrechnung über Fixbetrag ohne Nachweis
  • Genaue Verbrauchsabrechnung der entstandenen Stromkosten mit Nachweis

Die pauschale monatliche Abrechnung des Ladestroms

Die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit den privaten Ladestrom seines Elektro- oder Hybrid- Dienstwagens abzurechnen, stellt die steuerfreie pauschale monatliche Abrechnung des privaten Ladestroms dar. Es wird weder ein zusätzlicher Zähler noch eine besondere Wallbox dazu benötigt. Allerdings lohnt sich diese Abrechnung nur bis zu einer bestimmten monatlichen Fahrleistung, darüber hinaus ist eine genaue Stromabrechnung nötig, möchte man keine finanziellen Verluste machen.

 Der Gesetzgeber hat dazu folgende Monatspauschalen festgelegt:

     Keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz

  • 70 € je Monat pauschal für einen rein elektrischen Dienstwagen
  • 35 € je Monat pauschal für ein Hybrid Dienstwagen

     Zusätzliche Lademöglichkeit am Arbeitsplatz

  • 30 € je Monat pauschal für einen rein elektrischen Dienstwagen
  • 15 € je Monat pauschal für ein Hybrid Dienstwagen

Diese pauschalen Kosten können direkt mit dem Arbeitgeber ohne weiteren Nachweis abgerechnet werden. Ist dies nicht möglich, kann der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens um die entsprechende Summe gekürzt werden.

Unser Tipp:

Wir empfehlen auch bei der pauschalen Ladestrom Abrechnung des Dienstwagens bereits eine Wallbox mit Energiezähler zu wählen. Damit ist man bestens vorbereitet, falls sich zukünftig die monatliche Fahrleistung, der Arbeitgeber oder die Gesetzeslage ändert.

Die exakte monatliche Abrechnung des Ladestroms

Im Gegensatz zur pauschalen Abrechnung, welche sich nur bis zu einer gewissen monatlichen Fahrleistung lohnt, umfasst die genaue Firmenwagen Stromabrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten. Dazu ist entweder ein gesonderter externer Stromzähler in der Unterverteilung oder eine Wallbox mit einer integrierten Verbrauchsmessung in kWh nötig.

Viele Wallboxen mit integriertem Zähler und RFID-Karten Autorisierung bieten die Möglichkeit, den geladenen Strom dem jeweiligen RFID Chip zuzuordnen. Dadurch ist es möglich, den Dienstwagen sowie weitere eigene private Fahrzeuge bzw. Elektroautos von Verwandten, Bekannten oder Freunden über eine einzige Wallbox zu laden. Bei unseren Wallboxen wird  sowohl die vom Gastlader geladene Strommenge erfasst und die Kosten an den Stellplatzgeber erstattet, als auch der vom FiWa geladene Strom vom Arbeitgeber erstattet.

Hier der Link zu den Wallboxen die gem. KfW förderfähig sind und die eine monatliche Abrechnungsmöglichkeit für Firmenwagenfahrer sicherstellen.

Produkte – Klaus Schäfer E-MOTION.world GmbH